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Renten
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Bis aufs letzte Hemd |
Artikel aus Heft 04/2009
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| Gesetzliche Renten sind pfändbar. |
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Schuldeneintreiber machen vor Rentnern nicht halt. Es gilt: Die gesetzlichen Alterszahlungen dürfen gepfändet werden. Aber nicht unbegrenzt. Die gesetzliche Vorgabe ist eindeutig: Gläubiger dürfen sich nur an jenem Teil der gesetzlichen Rente bedienen, der über der Pfändungsfreigrenze von 985 Euro monatlich liegt.
Umgekehrt bedeutet dies: Der Gesetzgeber will, dass dem Rentner ein Existenzminimum verbleibt, mit dem er seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Wäre dies nach einer Pfändung nicht mehr möglich, müsste der Ruheständler zwangsläufig sein Sozialamt um Hilfe bitten.
Der pfändbare Anteil der Rente ist mal größer und mal kleiner. Konkret hängt er ab von der Höhe des Einkommens, sprich: Der Rente, sowie der Zahl der Angehörigen, für die der Rentner zum Unterhalt verpflichtet ist. Beispiel: Falls ein alleinstehender Ruheständler eine Monatsrente von 1400 Euro hat, dürfen davon 290,40 Euro gepfändet werden. Muss er einen Sohn oder Tochter mit versorgen, dürfen nur 22,05 Euro im Monat gepfändet werden.
Aktuelle PfändungsgrenzenAuch Rentnern muss noch genug Geld für den Lebensunterhalt bleiben.
Angaben in Euro, bei Unterhaltspflicht für zwei oder mehr Personen keine Pfändung bei dieser Rentenhöhe
Stand: 2009
Quelle: § 850 c Zivilprozessordnung
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