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Steuererklärung
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Fiskus austricksen |
Artikel aus Heft 03/2009
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| Stichtag 31. Mai: Bis dahin müssen viele Steuerzahler ihre diesjährige
Erklärung eingereicht haben. Tipps, damit der Fiskus nicht zu viel kassiert. |
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In diesem Jahr dürfen wohl viele Steuerzahler eine Rückzahlung erwarten. Dank des Urteils zur Pendlerpauschale (GELDidee 2/09, Seite 70) müssen die Finanzämter kräftig Steuern erstatten. Ab dem ersten Kilometer akzeptiert der Fiskus jetzt wieder die 30 Cent für den Weg zur Arbeit von zu Hause aus.
Grund genug, dieses Jahr einmal recht zügig die Steuererklärung einzureichen. Jeder Arbeitnehmer, der nebenher mehr als 410 Euro im vergangenen Jahr verdient hat, ist ohnehin zur Abgabe verpflichtet.
Auch wer einen Freibetrag auf seiner Lohnsteuerkarte eingetragen hat, in mehreren Arbeitsverhältnissen nebeneinander beschäftigt ist oder aus dem Vorjahr noch einen Verlustvortrag mitbringt, muss eine Erklärung fertigen. Ebenso Ehegatten, falls einer in der Steuerklasse V oder VI einsortiert wurde, ein Ehepartner die getrennte Veranlagung beantragt hat oder die Scheidung und eine Wiederheirat im selben Jahr stattfinden.
Antrag bei Alleinerziehenden nötig
Zu erfüllen ist die lästige Bürgerpflicht meist spätestens fünf Monate nach Ablauf des Kalenderjahres. Also für 2008 spätestens bis zum 31. Mai 2009. Die Abgabefrist kann auf Antrag jedoch problemlos verlängert werden. Ohne Angabe von Gründen funktioniert dies meist bis zum 30. September.
Darüber hinaus will der Fiskus dann aber den Anlass für die Verzögerung hören – zum Beispiel Krankheit in der Familie. Anders sieht es aus, wenn die Einkommensteuererklärung durch einen Steuerberater erstellt wird. In diesen Fällen verlängert sich die Frist automatisch bis 31. Dezember.
Neben den Abgabefristen sind jedoch noch weitere Daten vorzumerken. Zum Beispiel, wenn der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende über die Lohnsteuerkarte in der Steuerklasse II eingestrichen werden soll. Dazu ist für 2010 bis zum 20. September ein Antrag an die Gemeinde zu stellen.
Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, kann sich mit der Erklärung rein formal bis zu vier Jahre lang Zeit lassen. Doch so lange auf seine Erstattung zu warten, macht wenig Sinn. Nutzen Sie also jetzt die Tipps auf den folgenden Seiten.
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