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Wertpapiere
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Klarer Schnitt mit dem Zweitdepot |
Artikel aus Heft 04/2009
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| Alte und neue Wertpapierbestände sollten wegen der geänderten Steuerregeln unbedingt getrennt gelagert werden. |
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Wer in diesen Tagen Einstiegskurse wittert und Aktien- oder Fondsbestände aufstockt, darf einen wichtigen steuerlichen Aspekt nicht aus den Augen verlieren. Damit der Bestandschutz für Kursgewinne der älteren, vor 2009 gekauften Papiere gewahrt wird, sollten die Neuzugänge separat deponiert werden.
Der Fiskus geht nämlich davon aus, dass bei einem Verkauf jener Teil eines Wertpapierbestands, der zuerst gekauft wurde, auch zuerst wieder veräußert wird. Damit könnte aber genau jener Teil als verkauft gelten, bei dem auch noch nach Jahrzehnten die Kursgewinne steuerfrei wären. Anleger sollten deshalb ein Zweitdepot einrichten.

Einige Banken und Fondsgesellschaften verlangen dafür Gebühren. Rückt das Geldhaus auch auf Protest nicht von diesen Zusatzentgelten ab, sollten Alternativen geprüft werden. Zum einen kann komplett gewechselt werden. Zum anderen können nur die Altbestände zu einem Anbieter verlagert werden, der Depots kostenlos führt.
Letzteres hat den Nachteil, dass Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung angegeben werden müssen, um die beiden Sammelstellen für den Fiskus zusammenzuführen.
Direktbanken wie DAB oder ING DiBa führen Depots ebenso kostenlos wie einige Filialbanken, etwa Citibank oder Norisbank.
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